Art der Beschulung / Personelle und materielle Voraussetzung
An der 96.Grundschule in Dresden werden Schüler der Klassenstufen 1-4 in kleinen, jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet. Sie werden dabei von Lehrerinnen und pädagogischen Unterrichtshilfen mit heilpädagogischer Zusatzausbildung des Förderzentrums „Prof. Dr. Rainer Fetscher“, Schule für Körperbehinderte, unterrichtet und betreut.
Den Klassen stehen hier zwei Klassenräume, ein Therapieraum sowie ein separater Frühstücksbereich zur Verfügung. Barrierefreier Eingang und behindertengerechte Sanitäranlagen sind vorhanden.
Alle übrigen Räume einschließlich der Turnhalle sowie das gesamte Schulgelände mit Sportplatz, Pausenhof und Schulgarten werden gemeinsam genutzt.
Welche Kinder werden aufgenommen?
Kinder im Lebensalter von 6-12 Jahren (Primarbereich), die in ihrer psychischen und/oder physischen Entwicklung beeinträchtigt sind und deren bisherigen intellektuelle Entwicklung vermuten lässt, dass sie nach einer speziell auf ihre Beeinträchtigung ausgerichteten Förderung in eine Regelschule integriert werden können.
Das sind z.B. Kinder mit:
- Körperbehinderungen, wenn Belastbarkeit und kognitive Fähigkeiten eine schnellstmögliche Integration erwarten lassen
- massiven Auffälligkeiten im Wahrnehmungs- und Konzentrationsbereich sowie in der Belastbarkeit
- psychischen Auffälligkeiten und Sozialisationsproblemen
- Anfallsleiden
- Beeinträchtigungen im Sinne einer Autismus-Spektrums-Störung, wenn es die Kapazität sowie die räumlichen und sächlichen Bedingungen erlauben. Die Aufnahme von autistischen Kindern ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Hinweise zur Anmeldung von Schulanfängern:
>>> Anmeldung in der zuständigen Grundschule des Grundschulbezirkes!
>>> zuständige Grundschule erstellt Antrag zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
>>> Bildungsagentur (SBAD) erteilt Förderzentren oder -schulen den Auftrag zur Überprüfung des Förderbedarfs
Was bedeutet KOOPERATION?
Schüler und Lehrer der 96. Grundschule und der Kooperationsklassen pflegen enge Beziehungen, die es behinderten und nichtbehinderten Schülern ermöglichen, einander näher zu kommen, gemeinsam zu lernen und ihre Freizeit zu gestalten.
Die Schüler haben maximale Entwicklungschancen durch die Einbindung der Kooperationsklassen in das gesamte Schulleben der Grundschule, besonders durch die Möglichkeit der stundenweise oder später gar vollständigen Integration.
Durch eine Kooperationsvereinbarung wurde die Zusammenarbeit von Grundschule und Förderzentrum festgeschrieben. Auch mit dem Hort besteht eine solche Vereinbarung.
Es arbeiten alle, die für die Kinder Verantwortung tragen, eng zusammen: Eltern, Lehrer, Erzieher, Beratungsstellen, Therapeuten, Ärzte, Psychologen, Neuropsychiater, Orthopädietechniker u.v.m.
Ziel ist es, die Kinder ganzheitlich zu fördern und Nachteile auszugleichen.
Miteinander - Füreinander
Unsere Grundschule ist Stützpunktschule für die Integration körperbehinderter Kinder. Das gemeinsame Lernen in der Regelschule macht die Kinder für den Umgang miteinander sensibler. Gegenseitige Achtung, Kameradschaftlichkeit und Hilfsbereitschaft werden zum Grundprinzip des Zusammenlebens in der Schulgemeinschaft.
